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Allgemeine Informationen
Rechtsanwältin Dr. Margarete Clauss-Hasper ist in der Bundesrepublik
Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und darf die Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin führen.
DIe Kanzlei ist eine Einzelkanzlei.
Es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, im Einzelfall individuelle
Gebührenvereinbarung.
Die aktive Anwaltstätigkeit wurde 2017
beendet.
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